Verfahren zur Absetzung eines Moderators (Removal of an echomail conference moderator) Stand: 19.05.2000 1 Vorwort 2 Verfahren zur Absetzung eines Moderators 2.1 Allgemeines 2.2 Zustaendigkeit der RECs 2.3 Antrag auf Absetzung eines Moderators 2.4 Leitung des Verfahrens 2.5 Stimmberechtigung 2.6 Ablauf des Verfahrens 2.7 Abstimmung 2.8 Veroeffentlichung des Ergebnisses 2.9 Einspuchsfrist 2.10 Konsequenzen aus dem Abstimmungsergebnis 3 Aenderung dieses Dokuments Anhang A Beteiligte Regionen B Ursprung eines Echos 1 Vorwort Dieses Dokument ist in Anlehnung an P4/General Fidonet Policy eine auf regionaler Basis durch die in 2.1 spezifizierte EC-Struktur verabschiedete Aenderung der EP1/Echomail Policy. Das im folgenden festgelegte Verfahren ersetzt fuer die beteiligten Regionen die Regelung IV.7 "Removal of an echomail conference moderator" der EP1/Echomail Policy. Die beteiligten Regionen sind im Anhang A "Beteiligte Regionen" aufgelistet. 2 Verfahren zur Absetzung eines Moderators 2.1 Allgemeines Das Verfahren kann jeweils immer nur auf die Moderation eines Echos angewendet werden. Wird als Ergebnis des Verfahrens der Moderator abgesetzt, bezieht sich die Absetzung nur auf das zur Abstimmung gestandene Echo. Wenn im folgenden von Echomail-Koordinatoren (*ECs bzw. ECs) die Rede ist, sind immer alle Echomail- Koordinatoren der beteiligten Regionen gemeint, welche als NEC oder REC in der Nodeliste gelistet sind. Fuer den Fall, dass ein Netz oder eine Region keinen gelisteten EC hat, uebernimmt der jeweilige NC oder RC diese Funktion fuer dieses Verfahren. 2.2 Zustaendigkeit der RECs Zustaendig fuer die Durchfuehrung des Verfahrens ist der REC, aus dessen Region das vom Moderator moderierte Echo urspruenglich stammt. Anhaltspunkte zum Ursprung eines Echos werden im Anhang B "Ursprung eines Echos" genannt. 2.3 Antrag auf Absetzung eines Moderators Zur Einleitung des hier beschriebenen Verfahrens ist ein Antrag auf Absetzung des Moderators notwendig. Dieser Antrag muss von einem Echomail-Koordinator (*EC) gestellt und von mindestens zwei weiteren ECs unterstuetzt werden, welche im Antrag namentlich und mit Fidonet-Adresse genannt werden muessen. Im Antrag muss der Name des Moderators sowie des von ihm/ihr moderierten Echos angegeben werden. Die Antragsteller muessen im Antrag beschreiben, was sie dem Moderator vorwerfen. Der Antrag muss beim zustaendigen REC eingereicht werden. Wurde der Antrag beim zustaedigen REC einreicht, dann ist ein Wechsel des Echomoderators nicht mehr moeglich, weder durch Wahl noch durch Ernennung. Das Verfahren wird bis zum Ende durchgefuehrt. 2.4 Leitung des Verfahrens Der Leiter des Verfahrens ist der zustaendige REC (siehe 2.2), bei dem der Antrag eingereicht wurde. Jede Region bestimmt vorsorglich ein bis zwei NECs aus der eigenen Region, die im Falle, dass der REC nicht reagiert oder reagieren kann, die Rolle des Verfahrensleiters uebernehmen koennen. Diese Personen werden im Echo EC.GER bekannt gegeben. Die oder der Ersatzleiter fuer das Verfahren werden vom REC der Region bestimmt. Falls ein Verfahren ansteht aber weder REC noch Ersatzleiter reagieren oder zur Verfuegung stehen, wird ein Ersatzleiter von den NECs der Region mit einfacher Mehrheit der abstimmenden NECs bestimmt. Falls sich genau ein Kandidat meldet, kann auf eine Abstimmung verzichtet werden, wenn niemand eine explizite Abstimmung fordert. Sollte der REC nicht auf den Antrag reagieren, so kann der Antrag bei einem der Ersatzleiter der Region eingereicht werden, der dann im folgenden die Leitung des Verfahrens uebernimmt. Sollte es dem REC oder dem Ersatzleiter, bei dem der Antrag eingereicht wurde, nicht moeglich sein die Leitung des Verfahrens zu uebernehmen, kann er/sie die Leitung einem Echomail-Koordinator seiner/ihrer Wahl uebertragen. Die persoenliche Meinung des ECs, der Leiter des Verfahrens ist, darf keine Auswirkung auf seine Taetigkeit als Verfahrensleiter haben. 2.5 Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind alle Echomail-Koordinatoren. 2.6 Ablauf des Verfahrens Sind die Voraussetzungen fuer das Verfahren erfuellt (siehe 2.3 "Antrag auf Absetzung eines Moderators") leitet der Leiter die Durchfuehrung das Verfahrens ein, indem er die ECs der beteiligten Regionen sowie den Moderator, dessen Absetzung beantragt wurde, per Netmail informiert. Zusaetzlich wird der Antrag vom Leiter in dem Echo EC.GER veroeffentlicht. Eine Veroeffentlichung in weiteren Echos (z.B. der ECHOCOORD.GER) ist optional und liegt im Ermessen des Verfahrensleiters. Das Verfahren sollte schnellstmoeglich, spaetestens jedoch zehn Tage nach Eingang des Antrages eingeleitet werden. Der Verfahrensleiter arbeitet einen zeitlichen Ablaufplan aus, der ebenfalls den ECs und dem betroffenen Moderator per Netmail zugesandt und im Echo EC.GER veroeffentlicht wird. Dieser Plan sollte sich an die folgenden Vorgaben halten: Die Diskussionsphase beginnt fuenf Tage nach der Einleitung des Verfahrens und dauert zwei bis drei Wochen. Die Abstimmungsphase beginnt direkt nach Ende der Diskussionsphase und dauert zwei Wochen. Die Diskussion ueber den Antrag findet in dem Echo EC.GER statt. Der Moderator, dessen Absetzung beantragt wurde, erhaelt fuer diese Zeit automatisch die Schreibberechtigung in der EC.GER. Weiterhin koennen der Moderator, dessen Absetzung beantragt wurde, sowie der Antragsteller zwei weitere Personen benennen, welche waehrend der Diskussionsphase eine Schreibberechtigung in der EC.GER erhalten sollen. Diese Personen (Fuersprecher) muessen keine Nodes sein. Sie sind mit Namen und Fidonet-Adresse dem Leiter des Verfahrens mitzuteilen. Der Leiter informiert den Moderator der EC.GER ueber die temporaere Schreib- berechtigung fuer Moderator und die Fuersprecher. Eine Aenderung der Fuersprecher ist nur vor Beginn der Diskussionsphase moeglich. 2.7 Abstimmung Die Abstimmung wird vom Leiter des Verfahrens durchgefuehrt. Die Abstimmung erfolgt per Netmail. Der Verfahrensleiter ernennt vor der Abstimmungsphase einen Kontrolleur fuer die Abstimmung. Das Format bestimmt der Leiter. Die endgueltige Auswertung der Stimmen sollte manuell erfolgen, um ungueltige Stimmen durch ein zu restriktives Auswertungsprogramm zu vermeiden. Moegliche Stimmen sind JA und NEIN, wobei JA fuer die Absetzung des Moderators steht und NEIN fuer Ablehnung des Antrages. Andere Stimmen werden als ungueltig gewertet. Jede Stimm-Mail muss ein Passwort enthalten, welches bei der Veroeffentlichung des Abstimmungsergebnisses angegeben wird und eine anonyme Verifizierung aller Stimmen ermoeglicht. Alle beim Leiter eingegangenen Stimm-Mails werden dem Kontrolleur vom Leiter zur Verfuegung gestellt. 2.8 Veroeffentlichung des Ergebnisses Das Ergebnis sollte spaetestens fuenf Tage nach Ende der Abstimmungsphase veroeffentlicht werden. Das Ergebnis wird vom Leiter in der EC.GER bekannt- gegeben und dem Antragsteller, dem Moderator, dessen Absetzung beantragt wurde, dem Kontrolleur sowie den RECs der Regionen, welche sich an diesem Verfahren beteiligen, per Netmail geschickt. Die genaue Form der Veroeffentlichung liegt in der Verantwortung des Abstimmungsleiters. Es muss eindeutig ersichtlich sein, welche Stimmen (durch das dazugehoerige Passwort) auf die moeglichen Wahloptionen entfallen sind. Ausserdem muss eine Liste aller ECs veroeffentlicht werden, die abgestimmt haben. Der Kontrolleur prueft das Ergebnis und bestaetigt es, wenn es korrekt ist. Gibt es Unstimmigkeiten oder Fehler im Ergebnis, dann sind diese zu korrigieren. Wenn die Abstimmung fehlerhaft durchgefuehrt wurde, ist sie zu wiederholen. Die Entscheidung darueber treffen Leiter und Kontrolleur gemeinsam. Das Ergebnis der Kontrolle ist dem Verfahrensleiter, dem Antragsteller, dem Moderator, dessen Absetzung beantragt wurde, sowie den RECs der Regionen, welche sich an diesem Verfahren beteiligen, per Netmail bekanntzugeben und im Echo EC.GER zu posten. 2.9 Einspuchsfrist Nach Bekanntgabe des Ergebnisses koennen die Stimmberechtigten sowie der Moderator, ueber dessen Absetzung abgestimmt wurde, Einspruch gegen das Ergebnis beim Verfahrensleiter einlegen. Die Einspruchsfrist endet zwei Wochen nach Bestaetigung des Ergebnisses durch den Kontrolleur. 2.10 Konsequenzen aus dem Abstimmungsergebnis Das vom Kontrolleur bestaetigte Ergebnis wird mit Ablauf der Einspruchsfrist und nach Klaerung aller eingegangenen Einsprueche gueltig. Der Antrag gilt als angenommen, wenn von allen gueltigen Stimmen mehr als 50 Prozent der Stimmen auf JA lauten. In diesem Fall gilt der Moderator als abgesetzt und der zustaendige REC sorgt fuer eine Neuwahl des Moderators. Bei der Neuwahl sind nur Nodes stimmberechtigt. Jeder Sysop hat eine Stimme (unabhaengig von der Anzahl der gelisteten Lines des Node-Systems). Sysops, deren Lines komplett Hold, Down oder Pvt gelistet sind, sind nicht stimmberechtigt. Bei Echos mit eingeschraenkter Schreibberechtigung kann die aktive Stimmberechtigung fuer die Neuwahl sinnvoll angepasst werden. Dies liegt im Ermessen des zustaendigen RECs. Der abgesetzte Moderator darf kandidieren und gewaehlt werden. Bis zum Abschluss der Moderatorwahl bleibt das Echo (die Echos) unmoderiert. Haelt der zustaendige REC eine Moderation fuer notwendig, kann er/sie eine Person bestimmen, welche die Moderation bis zum Ende der Moderatorwahl uebernimmt. Bei dieser Person darf es sich nicht um den abgesetzten Moderator handeln. 3 Aenderung dieses Dokuments Aenderungen an diesem Dokument benoetigen eine 2/3-Mehrheit der ECs der beteiligten Regionen. Ausgenommen davon sind die Anhaenge A und B, die bei Bedarf durch die RECs der beteiligten Regionen in Uebereinstimmung geaendert werden koennen. Anhang A Beteiligte Regionen An den in diesem Dokument beschriebenen Verfahren sind diese Fidonet-Regionen beteiligt: Region 2:24 seit dem 19.05.2000. Region 2:30 seit dem 19.05.2000. Region 2:31 seit dem 19.05.2000. Die Abstimmungsergebnisse der beteiligten Regionen ueber dieses Dokument liegen dem Archiv VZAEM.ZIP, aus dem dieses Dokument stammt, als Textdateien ERGEBNIS.R?? bei. B Ursprung eines Echos Anhaltspunkt fuer den Ursprung eines Echos ist die Endung des Echonamens: .024 -> Region 2:24 .GER -> Region 2:24 .CH -> Region 2:30 .AUS -> Region 2:31